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   BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65   

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BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65 (https://dejure.org/1968,180)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1968 - VIII C 65.65 (https://dejure.org/1968,180)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1968 - VIII C 65.65 (https://dejure.org/1968,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    II. WoBauG §§ 7, 9, 39, 82

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 50
  • MDR 1969, 422
  • MDR 1969, 511
  • DVBl 1969, 907
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65
    In der Entscheidung BVerwGE 24, 106 wurde mit noch eingehenderer Begründung aus den §§ 7 und 9 II. WoBauG die Notwendigkeit der Zweckbestimmung abgeleitet und dargelegt, daß die Bestimmung des Zweckes der Eigentümer des Familienheims treffe und daß sie zu treffen und auszuführen sei spätestens innerhalb angemessener Zeit seit der Bezugsfertigkeit; angemessen sei die Zeit, die den Umständen, nach erforderlich sei, die Zweckbestimmung zu treffen und auszuführen; es dürfe nicht ungewiß bleiben, ob und wann die Wohnung ihrer Zweckbestimmung zugeführt werde.
  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 82.62

    Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenheims i. S. des § 9 Abs. 1 Zweites

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65
    Daß es auf die vom Eigentümer vorzunehmende Zweckbestimmung der Räume ankommt, hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 23, 80 abgeleitet aus den §§ 7 und 9 II. WoBauG Nach § 7 Abs. 1 II. WoBauG sind Familienheime solche Eigenheime, die nach Große und Grundriß ganz oder teilweise dazu bestimmt sind, dem Eigentümer und seiner Familie oder einem Angehörigen und dessen Familie als Heim zu dienen; nach Abs. 2 Satz 1 verliert das Familienheim seine Eigenschaft, wenn es für die Dauer nicht seiner Bestimmung entsprechend genutzt wird.
  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Gebäude, die bauaufsichtliche als Wochenendhäuser genehmigt worden sind, enthalten auch dann keine steuerbegünstigten "Wohnungen", wenn der Eigentümer die Absicht hat, dort dauernd zu wohnen (Fortbildung von BVerwGE 31, 50).

    Denn durch diese Entscheidung bleibt die Entscheidung BVerwGE 31, 50 unberührt, in der dargelegt wird, daß Wochenendhäuser keine steuerbegünstigten Wohnungen sind, auch wenn sie objektiv geeignet sind, dauernd bewohnt zu werden, und wenn der Eigentümer die Absicht hat, später - nach einem noch nicht absehbaren Zeitraum - dauernd dort zu wohnen.

    Der Revision ist darin zu folgen, daß sich der vorliegende Fall möglicherweise von dem Fall unterscheidet, der zu dem Urteil BVerwGE 31, 50 geführt hatte.

    Im Urteil BVerwGE 31, 50 (52) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 65/65] ist dargelegt worden, daß dem Eigentümer die eine Steuerbegünstigung auslösende Zweckbestimmung - die bei Bezugsfertigkeit vorliegen muß - obliegt.

  • BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 113.69

    Anerkennung eines als Zweitwohnung genutzten Wochenendhauses als steuerbegünstigt

    In der vom Verwaltungsgerichtshof angeführten Entscheidung BVerwGE 31, 50 hat der beschließende Senat entschieden, Wochenendhäuser seien nicht als steuerbegünstigte Wohnungen anzuerkennen.

    In der angeführten Entscheidung BVerwGE 31, 50 hat der beschließende Senat den Umstand, daß in dem für das Wochenendhausgebiet maßgeblichen Plan der Gemeinde festgelegt war, die Größe der Wochenendhäuser dürfe 50 qm bebaute Fläche nicht überschreiten, in Verbindung mit der Richtlinie des § 39 Abs. 5 Satz 1 II.WoBauG, daß die Wohnfläche einer Wohnung in der Regel 50 qm nicht unterschreiten solle, als zusätzlichen Anhaltspunkt dafür verwertet, daß das damals strittige Wochenendhaus nicht unter die förderungswürdigen Wohnungen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes fiel.

    Entscheidend ist vielmehr, daß, um das Vorhandensein einer Wohnung im Sinne des § 82 II.WoBauG bejahen zu können, zu der nach objektiven Merkmalen zu bestimmenden Eignung zur Führung eines selbständigen Haushalts als subjektives Merkmal hinzukommen muß die spätestens im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Hauses zu treffende Entscheidung des Bauherrn, daß es von ihm selbst oder einem seiner Angehörigen zur Führung eines selbständigen Haushalts alsbald benutzt werden solle (BVerwGE 31, 50 [51]).

    Aus der angeführten Entscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 31, 50 folgt aber, daß die nach objektiven Merkmalen zu bestimmende Eignung zur Führung eines selbständigen Haushalts Voraussetzung für die Anerkennung als "Wohnung" im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1971 - 6 A 30/70
    Demgegenüber hat der jetzt für das Wohnungsbaurecht zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. November 1968 VIII C 65.65 in BVerwGE 31 S. 50 = BBauBl 1969 S. 288 die rechtliche Beurteilung von Zweitwohnungen ausdrücklich unentschieden gelassen.

    Darüber hinaus muß wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 31 S. 50 = BBauBl 1969 S. 288 überzeugend begründet hat in subjektiver Hinsicht verlangt werden, daß die Räume von ihrem Inhaber zur Führung eines selbständigen Haushalts bestimmt worden sind.

    Dementsprechend können beispielsweise Räume, die zwar objektiv die Führung eines Haushalts auf Dauer ermöglichen, jedoch zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken benutzt werden oder dem Aufenthalt und der Erholung der Familie während des Wochenendes dienen, nicht als Wohnung im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 WoBauG angesehen werden (vgl. § 82 Abs. 5 WoBauG und Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 31 S. 50 = BBauBl 1969 S. 288).

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 62.73

    Vergleich der Wohnung und des Wochenendhauses

    Ist ein Gebäude nur als Wochenendhaus genehmigt worden, so ist es nicht grundsteuerbegünstigt (Fortsetzung von BVerwGE 31, 50).

    Wochenendhäuser sind keine "Wohnungen", die gemäß § 82 II. WoBauG steuerbegünstigt sein können; der erkennende Senat hat dies in seinem Urteil BVerwGE 31, 50 im wesentlichen wie folgt begründet: Wohnungen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes müssen nicht nur objektiv geeignet sein, die Führung eines selbständigen Haushalts zu ermöglichen; sie müssen vom Bauherrn auch bestimmt worden sein, diesem Zweck zu dienen.

    Der erkennende Senat hat es im Urteil BVerwGE 31, 50 (52) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 65/65] offengelassen, ob die Zweckbestimmung, ein Haus zu bewohnen, auch für eine "Zweitwohnung" getroffen werden kann, wenn der Bauherr auch seine bisherige Wohnung behält.

  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs

    Zur Frage der Steuerbegünstigung von Zweitwohnungen (Ergänzung zu BVerwGE 31, 50 [BVerwG 14.11.1968 - BVerwG VIII C 65.65]).
  • BFH, 25.05.1979 - III R 41/78

    Ganzjährig bewohnbare Wochenendhäuser sind als Einfamilienhäuser zu bewerten

    e) Die Rechtsprechung des BVerwG, nach der Wochenendhäuser nicht als Wohnung im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gelten (vgl. z. B. Urteile vom 14. November 1968 VIII C 65.65, BVerwGE 31, 50, und vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120), kann auf den Streitfall nicht übertragen werden.

    Daher ist ein Wochenendhaus, das lediglich dem vorübergehenden Erholungsaufenthalt der Familien dienen soll, nicht förderungswürdig (BVerwG-Urteil VIII C 65.65).

  • BVerwG, 03.11.1971 - VIII B 33.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung eines als

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des beschließenden Senats, insbesondere der Entscheidung BVerwGE 31, 50, hat das Berufungsgericht die Frage verneint, ob Räumlichkeiten, die als Zweitwohnung dienen, subjektiv zur Führung eines selbständigen Haushalts bestimmt sind; es hat dies damit begründet, daß das Zweite Wohnungsbaugesetz den Bau nur solcher Räume fördere, die zur selbständigen Führung eines Haushalts bestimmt seien.

    In seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG VIII C 42.70 - hat der beschließende Senat Stellung genommen zu der in dem angeführten Urteil BVerwGE 31, 50 noch ausdrücklich offengelassenen Frage, ob der Eigentümer die Zweckbestimmung der Wohnung, ihm und seiner Familie oder einem Angehörigen und dessen Familie als Heim zu dienen, auch für eine Zweit- oder Sommerwohnung treffen könne, die neben der Hauptwohnung über längere Zeiträume benutzt wird; er hat für eine als Zweitwohnung benutzte Eigentumswohnung entschieden, diese Voraussetzung könne auch bei einer Ferienwohnung erfüllt sein, und hat dies im Hinblick auf die in jenem Falle vorliegenden tatsächlichen Feststellungen bejaht.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 144.72

    Rechtsmittel

    Doch fehlt es an abschließenden tatsächlichen Feststellungen zu dem Vorbringen der Klägerin, die Häuser seien bestimmt und ihren Einrichtungen nach auch geeignet, von den künftigen Erwerbern auf die Dauer bewohnt zu werden; sie sollten nicht nur - wie dies im Fall der Entscheidung BVerwGE 31, 50 festgestellt worden war - als Wochenendhäuser genutzt werden.

    Im Urteil BVerwGE 31, 50 (52) [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 65/65] ist dargelegt worden, daß dem Eigentümer die eine Steuerbegünstigung auslösende Zweckbestimmung - die bei Bezugsfertigkeit vorliegen muß - obliegt.

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77

    Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf -

    Es liegt auf der Hand, daß eine Wohnung, die tatsächlich nur zu vorübergehendem Gebrauch zugelassen wird, etwa nur für Ferienzeiten oder Wochenenden vermietet wird, nicht der Dauerbenutzung zugeführt und daher nicht förderungsfähig ist (BVerwGE 31, 50 [52]; 50, 29 [34]).
  • BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 43.76

    Anerkennung einer als Ferienwohnung baurechtlich genehmigten und als Zweitwohnung

    Das Urteil des Senats vom 14. November 1968 (BVerwGE 31, 50) hat die Frage nicht unmittelbar beantwortet.
  • BFH, 29.10.1980 - II R 5/79

    Steuerbefreiung nach dem GrEStEigWoG trotz Belegenheit des Grundstücks in einem

  • BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74

    Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 91.73
  • BFH, 18.07.1978 - VIII R 94/77

    Ferienwohnung - Wochenendhaus - Dauernutzung - Steuerbegünstigung

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 12.73

    Grunderwerbsteuerfreiheit bei dem Erwerb eines Gebäudes - Anwendung einer

  • OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79

    Geschäftswert für die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 181/81
  • BFH, 27.07.1977 - II R 119/76

    Begriff der Wohnung - Eignung der Wohnung - Dauernde Wohnraumversorgung - Nutzung

  • BFH, 25.10.1978 - II R 161/75

    Nacherhebung - Zweijahresfrist - Frist - Steuerbefreiung - Eigennutzung

  • BFH, 25.04.1972 - VIII R 59/69

    Eigentümer eines Ferienhauses - Ausgewiesenes Wochenendhausgebiet - Wohnraum -

  • VGH Hessen, 02.10.1969 - V OE 92/68
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